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Angestellte (auch in Deutschland tätige Grenzgänger aus der Schweiz) mit einem Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung. 

 

Es besteht die Möglichkeit, sich weiterhin in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder alternativ in einer Privaten Krankenversicherung zu versichern.

 

Als Selbstständige oder freiberuflich Tätige unterliegen Sie nicht der Versicherungspflicht in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung.

Sie haben die Möglichkeit, sich freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder alternativ in einer privaten Krankenversicherung zu versichern.

 

Angestellte, die der gesetzlichen Krankenkasse sind, haben die Möglichkeit, ihren bestehenden Krankenversicherungsschutz durch entsprechende Zusatzversicherungen zu erweitern und zu verbessern.

 
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