Angestellte (auch in Deutschland tätige Grenzgänger aus der Schweiz) mit einem
Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, unterliegen nicht der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Es besteht die Möglichkeit, sich
weiterhin in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder alternativ in einer
Privaten Krankenversicherung zu versichern.
Als Selbstständige oder
freiberuflich Tätige unterliegen Sie nicht der Versicherungspflicht in der deutschen
gesetzlichen Krankenversicherung.
Sie haben die Möglichkeit, sich
freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder alternativ in einer
privaten Krankenversicherung zu versichern.
Angestellte, die der
gesetzlichen Krankenkasse sind, haben die Möglichkeit, ihren
bestehenden Krankenversicherungsschutz durch entsprechende Zusatzversicherungen
zu erweitern und zu verbessern.