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Grenzgänger nach Deutschland unterliegen nicht der schweizerischen Krankenversicherungspflicht. Die deutsche Pflichtversicherung geht vor. 

Grenzgänger nach Deutschland erhalten vom deutschen Arbeitgeber einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. 

Sollte der Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze von EUR 4.162,50,- pro Monat liegen und lag bereits 3 Jahre davor über dieser Beitragsbemessungsgrenze, kann der Grenzgänger aus der Schweiz auch in die deutsche private Krankenversicherung gehen, um einen besseren oder günstigeren Versicherungsschutz zu erhalten. Auch hier muss der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Prämie bezahlen. 

Für den Grenzgänger nach Deutschland besteht auch Versicherungsschutz in der Schweiz, sowie natürlich in Deutschland.

Somit können auch diese von den günstigen Gruppentarifen profitieren.

weiter zu angestellt

 

 

  

wir handeln im Auftrag von :

eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562