Gesetzliche KV   

 

Home
zurück
Schweiz arbeiten
Aufenthalter KV
selbstst. Aufenthalter KV
selbstst. Grenzgaenger KV
Kurzaufenthalter KV
angestellt und selbstständig in D
Grenzgänger nach D
Bestellformular
Mitgliederbereich
weitere Beratungen
Wir über uns
für Arbeitgeber
Inhaltsverzeichnis

 

 

zur schnellen Kontaktaufnahme:

 

Zentrale Lörrach bei Basel

LÖ   Tel  +49  (0)  7621  5083

 

Zweigstelle Bodensee

CH  Tel +41 (0)  71  6887802

 

Zweigstelle Freiburg

FR   Tel +49 (0) 761  7076176

 

Zweigstelle Karlsruhe

KA Tel +49 (0) 721 93381993

 

Telefonzeiten

MO  9 bis 20 Uhr

DI    9 bis 19 Uhr

MI   9 bis 19 Uhr

DO  9 bis 18 Uhr

FR SA SO geschlossen

 

TERMINE NUR NACH VEREINBARUNG

 

 

 

 

Besuchen Sie unseren Sponsor:

http://www.best-wash.de

SB Waschsalon in Lörrach

 

 

 

äÜber diese Links verlassen Sie diese Website zu unseren anderen Homepages:

http://www.grenzgaenger.de

http://www.aufenthalter.ch

http://www.kurzaufenthalter.ch

http://www.niedergelassene.ch

http://www.krankenversichert.ch

http://www.schweizjob.ch

http://www.geldberatung.ch

http://www.grenzgaengeranders.de

ttp://www.lohnabzuege.ch

http://www.sachversichert.ch

http://www.verein.biz

http://www.60tage.de

http://www.pensions-kassen.de

http://www.grenzgaengerimmo.de

http://www.grenzgaengerrente.de

http://www.3tesaeule.ch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deutsche Gesetzliche Krankenversicherung

Der Beitrag der deutschen Gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich bis zu einer Höchstgrenze (=Beitragsbemessungsgrenze; ändert sich jährlich) nach dem in der Schweiz erzielten Bruttoeinkommen zuzüglich Wechselkurs und beträgt zur Zeit durchschnittlich ca. 14,2 % aus diesem Bruttoeinkommen.

Zu beachten ist jedoch, dass verschiedene Selbstkosten zu übernehmen sind. 
Auch besteht kein Versicherungsschutz im nicht EU Ausland; ebenso werden nur bedingt Leistungen für Zahnersatzkosten erbracht.

Der Beitrag für die deutsche Gesetzliche Krankenversicherung lässt sich wie folgt berechnen:

Bruttoarbeitslohn in CHF x Kurs  x ca. 15,5 % = Beitrag in Euro

bis max. Beitragsbemessungsgrenze monatlich EUR 3.650

 

zuzüglich

 

Pflegeversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse, die sich wie folgt  berechnet  

Bruttoarbeitslohn in CHF  x  Kurs  x  1,95 %  =  Beitrag in Euro;   

bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze von monatlich  EUR 3.650.

Ab Vollendung des 23. Lebensjahr ist bei Kinderlosigkeit noch ein Zuschlag von 0,25 % in der Pflegeversicherung zu bezahlen. (plus 0,25% Pflegeversicherungsreform)

 

zuzüglich

Zusatzbeitrag, der sich wie folgt berechnet

Bruttoarbeitslohn in CHF  x  Kurs  x  0,9 %  =  Beitrag in Euro;   

bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze von monatlich  EUR 3.650.

 

 

Kein Zuschuss zur Krankenversicherung vom schweizer Arbeitgeber.

 

WICHTIG: Nicht jeder Arbeitgeber in der Schweiz hat die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mitversichert.

 

In der deutschen gesetzlichen Krankenkasse ist diese Mitversicherung nicht mehr gewährleistet. Ab 01.01.2009

 

 

Die Leistungen der GKV

 

Liste der Zuzahlungen bei der GKV *.pdf

 

 

  

wir handeln im Auftrag von :

eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562