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CH  Tel +41 (0)  71  6887802

 

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FR   Tel +49 (0) 761  7076176

 

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Grenzgänger andersherum sind Arbeitnehmer oder Selbstständige die täglich oder wöchentlich von der Schweiz nach Deutschland pendeln.

 

Grundsätzlich ist der Grenzgänger andersherum in der Schweiz  steuerpflichtig, wobei einige Ausnahmen zu berücksichtigen sind.

 

Die Bewilligung, zur Arbeitsaufnahme in Deutschland, ist nicht notwendig.

 

 

Was ändert sich beim Grenzgänger andersherum?

 

Rentenversicherung in Deutschland (DRV).

Zusätzliche betriebliche Rentenversicherung freiwillig möglich.

Unfallversicherungspflicht in Deutschland, nur für den Beruf.

Unfallversicherungspflicht Freizeit besteht nicht, freiwillig möglich.

Arbeitslosenversicherungsbeiträge in Deutschland, Leistungen in der Schweiz.

Krankenversicherungspflicht in Deutschland, Befreiung davon, bei einem Verdienst über EUR 47.250 jährlich.

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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in der Krankenversicherung einschliessen.

Girokonto bei einer deutschen Bank.

Steuern: 

Schweizer Bürger bezahlen in Deutschland 4,5 % Quellensteuer, direkt vom Lohn abgezogen. In der Schweiz werden 80 % des Lohnes zur Steurberechnung herangezogen

Deutsche Bürger mit einer B-Bewilligung bezahlen deutsche Einkommenssteuer, unter Anrechnung der schweizer Steuern. Artikel 4 Absatz 4 Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Schweiz.

Deutsche Bürger mit C-Bewilligung bezahlen die Steuern wie Schweizer Bürger.

Was kann beim Grenzgänger andersherum weiterhin in der Schweiz bestehen bleiben?

Altersvorsorge in der Schweiz, 3. Säule.

Girokonto bei einer schweizer Bank.

 

 

  

wir handeln im Auftrag von :

eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562