Kurzaufenthalter KV

 

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Zentrale Lörrach bei Basel

LÖ   Tel  +49  (0)  7621  5083

 

Zweigstelle Bodensee

CH  Tel +41 (0)  71  6887802

 

Zweigstelle Freiburg

FR   Tel +49 (0) 761  7076176

 

Zweigstelle Karlsruhe

KA Tel +49 (0) 721 93381993

 

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MO  9 bis 20 Uhr

DI    9 bis 19 Uhr

MI   9 bis 19 Uhr

DO  9 bis 18 Uhr

FR SA SO geschlossen

 

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Es besteht eine gesamtschweizerische Krankenversicherungspflicht. 

Kurzaufenthalter werden bis 3 Monate von dieser Krankenversicherungspflicht nicht erfasst.

Befreiung von der Versicherungspflicht in der Schweiz

Wichtig: Der schweizerische Arbeitgeber hat nur zu kontrollieren, ob eine Krankenversicherung besteht und Meldung an die kantonale Kontrollstelle zu machen. Der Arbeitgeber nimmt keinen Einfluss auf die Krankenversicherung. 

Ein Zuschuss wird vom Arbeitgeber nicht bezahlt.

Jeder Kurzaufenthalter muss darauf achten, dass er lückenlos krankenversichert ist.

Der Kurzaufenthalter sollte sich möglichst vor Arbeitsaufnahme in der Schweiz um einen entsprechenden Krankenversicherungsschutz bemühen.

Der Arbeitgeber bezahlt keinen Zuschuss zur Krankenversicherung.

 

Wir empfehlen die Pflichtkrankenversicherung nach KVG zu wählen.

Oder in der jetzigen Krankenkasse in Deutschland verbleiben.

 

 

  

wir handeln im Auftrag von :

eingetragener Verein Grenzgänger I•N•F•O e.V., gegründet 1991, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1221 

eingetragener Verein Aufenthalter  I•N•F•O e.V., gegründet 2000, Vereinsregister des Amtsgerichts Lörrach, VR Nr. 1562